AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

für die Nutzung des Fitnessstudios Grubenhaus

Betreiber:
Daniel Noack – Das Grubenhaus
Buchwalder Ring 2
02999 Lohsa OT Groß Särchen


E-Mail: info@grubenhaus.de
Telefon: 0156 301 391 43

Stand: 07.10.2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Mitgliedschaftsverträge zwischen Daniel Noack – Das Grubenhaus, nachfolgend „Studio“ genannt, und seinen Mitgliedern.

Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich individuell zwischen dem Studio und dem Mitglied vereinbart wurden.

2. Vertragsschluss

Der Mitgliedschaftsvertrag kommt durch Unterzeichnung des Mitgliedschaftsvertrages, durch elektronische Annahme eines Online-Vertrages oder durch eine entsprechende Vertragsbestätigung des Studios zustande.

Art und Umfang der Mitgliedschaft, Vertragsbeginn, Mindestvertragslaufzeit, Mitgliedsbeitrag sowie gegebenenfalls vereinbarte Zusatzleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Mitgliedschaftsvertrag beziehungsweise dem gewählten Tarif.

3. Zutrittsberechtigung und 24/7-Nutzung

Das Fitnessstudio ist grundsätzlich 24 Stunden täglich und sieben Tage pro Woche für zutrittsberechtigte Mitglieder nutzbar.

Das Mitglied erhält hierzu ein persönliches Zutrittsmedium, beispielsweise einen Chip, eine Karte, einen Transponder, einen QR-Code oder einen digitalen Zugang über eine App.

Das Zutrittsmedium ist ausschließlich für das jeweilige Mitglied bestimmt und darf nicht an andere Personen weitergegeben oder diesen zur Nutzung überlassen werden.

Das Mitglied hat dafür Sorge zu tragen, dass keine nicht zutrittsberechtigte Person gemeinsam mit ihm oder aufgrund seines Zutritts Zugang zum Studio erhält.

Bei Verlust des Zutrittsmediums ist das Studio unverzüglich zu informieren. Das Studio ist berechtigt, das verlorene Zutrittsmedium zu sperren.

Für ein erforderliches Ersatzmedium kann ein zuvor vereinbartes angemessenes Entgelt berechnet werden.

4. Unbetreuter 24/7-Betrieb

Das Mitglied wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um ein unbetreutes 24/7-Fitnessstudio ohne feste Service-, Empfangs- oder Trainerzeiten handelt.

Eine dauerhafte oder regelmäßige Anwesenheit von Mitarbeitern, Trainern oder sonstigem Aufsichtspersonal ist nicht vorgesehen.

Mitglieder müssen daher damit rechnen, sich während ihres Aufenthalts allein im Studio zu befinden.

Das Training erfolgt grundsätzlich eigenverantwortlich.

Das Mitglied verpflichtet sich, sämtliche Sicherheits-, Bedienungs- und Notfallhinweise zu beachten.

Trainingsgeräte dürfen ausschließlich entsprechend ihrer vorgesehenen Nutzung und den vorhandenen Bedienungshinweisen verwendet werden.

Geräte, deren sichere Bedienung dem Mitglied nicht bekannt ist, dürfen erst verwendet werden, wenn sich das Mitglied ausreichend über deren ordnungsgemäße Nutzung informiert hat.

Eine persönliche Trainingsbetreuung, Trainingsaufsicht oder unmittelbare Hilfe durch Studiopersonal ist während des Aufenthalts grundsätzlich nicht gewährleistet.

5. Eigenverantwortung und gesundheitliche Voraussetzungen

Das Mitglied ist selbst dafür verantwortlich, vor Aufnahme des Trainings zu prüfen, ob gesundheitliche Gründe gegen die jeweilige sportliche Betätigung sprechen.

Bei bekannten gesundheitlichen Einschränkungen oder entsprechenden Beschwerden wird empfohlen, vor Aufnahme oder Fortsetzung des Trainings ärztlichen Rat einzuholen.

Bei plötzlich auftretenden gesundheitlichen Beschwerden, Schwindel, Atemnot, starken Schmerzen oder vergleichbaren Symptomen ist das Training unverzüglich zu beenden.

Dem Mitglied ist bewusst, dass insbesondere beim alleinigen Training keine sofortige Hilfe durch Studiopersonal gewährleistet werden kann.

Die gesetzlichen Haftungsregelungen bleiben unberührt.

6. Notfälle und Sicherheitsvorkehrungen

Das Mitglied verpflichtet sich, sich vor Aufnahme des Trainings mit den im Studio kenntlich gemachten:

  • Notausgängen,

  • Fluchtwegen,

  • Feuerlöschern,

  • Erste-Hilfe-Einrichtungen,

  • Notrufmöglichkeiten und

  • sonstigen Sicherheitseinrichtungen

vertraut zu machen.

Bei einem medizinischen Notfall, Brand, Unfall oder einer sonstigen Gefahrensituation ist unverzüglich der Notruf 112 zu verständigen.

Soweit andere Personen anwesend sind, sind diese nach Möglichkeit auf die Gefahrensituation aufmerksam zu machen.

Den im Studio ausgehängten Sicherheits- und Notfallanweisungen ist Folge zu leisten.

Notausgänge, Fluchtwege und Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht blockiert, manipuliert oder zweckwidrig genutzt werden.

7. Mitgliedsbeitrag

Die Höhe des Mitgliedsbeitrags sowie dessen Fälligkeit ergeben sich aus dem jeweiligen Mitgliedschaftsvertrag.

Soweit vereinbart, werden Mitgliedsbeiträge im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.

Das Mitglied ist verpflichtet, für ausreichende Kontodeckung zu sorgen.

Vom Mitglied verursachte und tatsächlich angefallene Rücklastschriftkosten können dem Mitglied in Rechnung gestellt werden, soweit dieses die Rücklastschrift zu vertreten hat.

Weitere Gebühren oder Zusatzentgelte werden nur erhoben, soweit diese ausdrücklich vertraglich vereinbart wurden.

8. Vertragslaufzeit und Kündigung

Die Mindestvertragslaufzeit der Mitgliedschaft beträgt 12 Monate ab dem im Mitgliedschaftsvertrag vereinbarten Vertragsbeginn.

Wird der Vertrag nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt, verlängert sich die Mitgliedschaft nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit.

Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann die Mitgliedschaft jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Die Kündigung kann insbesondere in Textform, beispielsweise per E-Mail, erklärt werden.

Soweit gesetzlich erforderlich, stellt das Studio auf seiner Internetseite zusätzlich eine elektronische Kündigungsmöglichkeit zur Verfügung.

9. Zahlungsverzug

Befindet sich das Mitglied mit fälligen Mitgliedsbeiträgen in Verzug, kann das Studio nach erfolgloser Zahlungsaufforderung den Zutritt zum Studio vorübergehend sperren.

Die Verpflichtung zur Zahlung berechtigter und fälliger Mitgliedsbeiträge bleibt hiervon unberührt.

Weitergehende gesetzliche Rechte des Studios bleiben bestehen.

10. Ruhen der Mitgliedschaft

Ein Ruhen oder eine vorübergehende Stilllegung der Mitgliedschaft ist nur möglich, sofern der gewählte Tarif oder eine individuelle Vereinbarung dies vorsieht.

Voraussetzungen, Dauer und Auswirkungen einer Ruhezeit auf die Vertragslaufzeit ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung.

Gesetzliche Rechte des Mitglieds bleiben unberührt.

11. Hausordnung

Die jeweils gültige Hausordnung ist Bestandteil der Nutzungsregeln des Studios.

Das Mitglied verpflichtet sich insbesondere:

  • Trainingsgeräte pfleglich und sachgerecht zu behandeln,

  • Gewichte und sonstige Trainingsmittel nach der Nutzung zurückzuräumen,

  • die vorgesehenen Hygienevorschriften einzuhalten,

  • andere Mitglieder nicht zu belästigen, gefährden oder erheblich zu beeinträchtigen,

  • Sicherheits- und Nutzungshinweise zu beachten,

  • Fluchtwege und Notausgänge freizuhalten.

Schwerwiegende oder wiederholte Verstöße gegen die Hausordnung können nach vorheriger Abmahnung zur Sperrung des Zutritts oder gegebenenfalls zur außerordentlichen Kündigung des Mitgliedschaftsvertrages führen.

Eine vorherige Abmahnung ist nicht erforderlich, wenn diese aufgrund der Schwere des Verstoßes unzumutbar ist.

12. Verbot der Weitergabe der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft ist persönlich und grundsätzlich nicht übertragbar.

Insbesondere ist es untersagt:

  • Zutrittskarten, Chips oder Transponder weiterzugeben,

  • persönliche QR-Codes oder Zugangsdaten weiterzugeben,

  • anderen Personen den Zugang zum Studio zu ermöglichen,

  • fremde Personen „mit hineinzulassen“,

  • eine andere Person unter Verwendung der eigenen Mitgliedschaft trainieren zu lassen.

Bei begründetem Verdacht eines Missbrauchs kann das Studio das entsprechende Zutrittsmedium vorübergehend sperren und den Sachverhalt prüfen.

13. Minderjährige Mitglieder

Minderjährige dürfen einen Mitgliedschaftsvertrag nur mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter abschließen, soweit eine solche Zustimmung gesetzlich erforderlich ist.

Das Studio kann für minderjährige Mitglieder besondere Nutzungsbedingungen oder zusätzliche Sicherheitsvorgaben festlegen, soweit dies sachlich gerechtfertigt ist und dem Mitglied bei Vertragsschluss mitgeteilt wurde.

14. Verhalten im Studio

Das Mitbringen, der Konsum oder die Weitergabe illegaler Drogen ist im Studio untersagt.

Das Training unter erheblichem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Substanzen ist nicht gestattet, wenn hierdurch eine Gefahr für das Mitglied selbst oder andere Personen entstehen kann.

Gewalttätiges, bedrohendes, beleidigendes oder erheblich belästigendes Verhalten wird nicht geduldet.

15. Foto- und Videoaufnahmen durch Mitglieder

Foto- und Videoaufnahmen dürfen die Persönlichkeitsrechte anderer Mitglieder und sonstiger Personen nicht verletzen.

Andere Personen dürfen ohne deren Einwilligung nicht gezielt fotografiert oder gefilmt werden.

In Umkleide-, Dusch- und vergleichbaren besonders geschützten Bereichen sind Foto- und Videoaufnahmen untersagt.

16. Videoüberwachung durch das Studio

Zum Schutz der Mitglieder, zur Wahrnehmung des Hausrechts sowie zum Schutz vor Diebstahl, Vandalismus und sonstigen Straftaten können das Fitnessstudio, die Zugangsbereiche, der Flur sowie die unmittelbar zum Studio gehörenden Außenbereiche videoüberwacht werden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Die Videoüberwachung erfolgt ausschließlich zu festgelegten Sicherheits- und Schutzzwecken und nur in dem gesetzlich zulässigen Umfang.

Umkleidekabinen, Duschen, Toiletten sowie sonstige besonders geschützte Bereiche werden nicht videoüberwacht.

Die überwachten Bereiche werden durch entsprechende Hinweisschilder kenntlich gemacht.

Weitere Informationen zur Videoüberwachung, insbesondere zum Verantwortlichen, zu den Zwecken und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, zur Speicherdauer sowie zu den Rechten der betroffenen Personen, werden entsprechend den gesetzlichen Datenschutzvorgaben bereitgestellt.

Videoaufzeichnungen werden nur so lange gespeichert, wie dies für den jeweiligen Zweck erforderlich und gesetzlich zulässig ist.

Soweit dies zur Aufklärung eines konkreten Vorfalls, zur Durchsetzung oder Abwehr rechtlicher Ansprüche oder zur Verfolgung einer Straftat erforderlich und gesetzlich zulässig ist, können relevante Aufzeichnungen gesichert und an zuständige Behörden weitergegeben werden.

17. Sachbeschädigung und Vandalismus

Das Mitglied verpflichtet sich, sämtliche Einrichtungen, Trainingsgeräte, Möbel, Sanitäranlagen, Türen, Zugangssysteme und sonstiges Eigentum des Studios sorgfältig und bestimmungsgemäß zu behandeln.

Für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden haftet das verantwortliche Mitglied nach den gesetzlichen Vorschriften.

Bei mutwilliger oder vorsätzlicher Beschädigung, Zerstörung oder Verunreinigung von Eigentum des Studios werden dem verantwortlichen Mitglied sämtliche hierdurch entstandenen und nachweisbaren Schäden sowie erforderliche Reparatur-, Wiederbeschaffungs- oder Reinigungskosten in Rechnung gestellt, soweit ein entsprechender Schadensersatzanspruch besteht.

Das Studio behält sich bei vorsätzlicher Sachbeschädigung oder Vandalismus außerdem vor, die Zutrittsberechtigung unverzüglich zu sperren, den Mitgliedschaftsvertrag bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen außerordentlich zu kündigen und gegebenenfalls Strafanzeige zu erstatten.

18. Diebstahl und sonstige Straftaten

Diebstahl, versuchter Diebstahl, Sachbeschädigung, Betrug, unbefugte Weitergabe von Zutrittsmitteln sowie vergleichbare rechtswidrige Handlungen werden im Studio nicht toleriert.

Besteht ein begründeter Verdacht auf eine schwerwiegende Pflichtverletzung oder Straftat im Zusammenhang mit dem Studiobetrieb, ist das Studio berechtigt, die Zutrittskarte beziehungsweise das persönliche Zutrittsmedium bis zur Klärung des Sachverhalts vorübergehend zu sperren, soweit dies zum Schutz des Studios, seiner Mitglieder oder anderer Personen erforderlich ist.

Wird eine entsprechende schwerwiegende Pflichtverletzung festgestellt, kann das Studio die Zutrittsberechtigung dauerhaft sperren und den Mitgliedschaftsvertrag bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen außerordentlich kündigen.

Diebstahl, vorsätzliche Sachbeschädigung und vergleichbare Straftaten können zur Anzeige gebracht werden.

Weitergehende Schadensersatzansprüche des Studios oder geschädigter Personen bleiben unberührt.

19. Kleidung und Hygiene

Das Training ist grundsätzlich in geeigneter Sportbekleidung und entsprechend geeignetem Schuhwerk durchzuführen.

Das Mitglied hat die im Studio veröffentlichten Hygienevorgaben einzuhalten.

Trainingsgeräte und Trainingsflächen sind entsprechend der jeweiligen Studioregeln hygienisch zu hinterlassen.

20. Schließungen und Einschränkungen

Vorübergehende Einschränkungen des Studiobetriebs können insbesondere aufgrund notwendiger Wartungs-, Reparatur-, Reinigungs- oder Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sein.

Das Studio wird vorhersehbare Einschränkungen, soweit möglich, rechtzeitig bekannt geben und die Beeinträchtigungen auf das notwendige Maß beschränken.

Gesetzliche Rechte der Mitglieder bei erheblichen oder länger andauernden Leistungseinschränkungen bleiben unberührt.

21. Haftung

Das Studio haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Studios, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet das Studio nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung kann dabei auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt sein, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Die gesetzlichen Haftungsregelungen bleiben im Übrigen unberührt.

Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass das Studio unbetreut betrieben wird und insbesondere keine ständige Anwesenheit von Trainern oder sonstigem Personal gewährleistet wird.

Für Schäden, die ausschließlich auf einer unsachgemäßen Nutzung von Geräten, der Missachtung eindeutiger Sicherheits- oder Bedienungshinweise oder sonstigem schuldhaften Verhalten des Mitglieds beruhen, haftet das Studio nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

22. Persönliche Gegenstände

Mitglieder sind angehalten, mitgebrachte Wertgegenstände sicher aufzubewahren und die hierfür vorgesehenen Schließfächer zu nutzen, soweit solche vorhanden sind.

Für Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände richtet sich die Haftung des Studios nach den gesetzlichen Vorschriften und den Regelungen dieser AGB.

23. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der jeweils geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die gesonderte Datenschutzerklärung des Studios.

Informationen über die Videoüberwachung werden zusätzlich in den überwachten Bereichen entsprechend den gesetzlichen Anforderungen kenntlich gemacht.

24. Widerrufsrecht bei Online-Verträgen

Bei einem über das Internet oder auf andere Weise im Fernabsatz geschlossenen Verbrauchervertrag besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Über das Widerrufsrecht, die Widerrufsfrist und das Verfahren des Widerrufs wird das Mitglied gesondert entsprechend den gesetzlichen Vorgaben informiert.

25. Änderungen persönlicher Daten

Das Mitglied verpflichtet sich, Änderungen der für das Vertragsverhältnis erforderlichen persönlichen Daten, insbesondere Anschrift, E-Mail-Adresse und gegebenenfalls Bankverbindung, dem Studio zeitnah mitzuteilen.

26. Änderungen der AGB

Änderungen dieser AGB für bestehende Vertragsverhältnisse erfolgen nur, soweit hierfür eine rechtliche Grundlage besteht und die Änderung für das Mitglied unter Berücksichtigung der Interessen beider Vertragsparteien zumutbar ist.

Zwingende gesetzliche Rechte der Mitglieder bleiben unberührt.

27. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften unberührt.


Groß Särchen, 08.10.2026

Daniel Noack
Das Grubenhaus am Knappensee

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